Wahlordnung

für die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg

vom 17. Februar 2023 | [Herunterladen .pdf ]
§ 1 Grundzüge
(1) Die Wahl zur Vertreterversammlung des Versorgungswerkes findet im letzten Jahr der Wahlperiode der Vertreterversammlung (Wahljahr) nach den Grundsätzen der Listenwahl durch Briefwahl oder durch elektronische Wahl statt. Die Wahl ist unmittelbar, geheim, gleich und frei.

(2) Ob die Wahl zur Vertreterversammlung als Briefwahl oder als elektronische Wahl durchgeführt wird, entscheidet der Wahlausschuss unter Berücksichtigung des prognostizierten tatsächlichen und finanziellen Aufwandes sowie – im Fall der elektronischen Wahl – der Zuverlässigkeit des elektronischen Wahlsystems. Vor einer abschließenden Entscheidung ist der Vorstand des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg zu hören.

(3) Die Wahl wird von einem Wahlausschuss mit Sitz in Brandenburg an der Havel geleitet und durchgeführt. Dieser Wahlausschuss entscheidet auch über Wahlanfechtungen.

(4) Alle Bekanntmachungen des Wahlausschusses erfolgen im Amtsblatt für Brandenburg, alle brieflichen Mitteilungen des Wahlausschusses an die Mitglieder des Versorgungswerkes sind mit einfachem Brief an die zuletzt bekannt gegebene Adresse oder über einen anderen sicheren Übermittlungsweg zu übersenden.