Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs

Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs als nicht selbstständige Tätigkeit, sondern als abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: BSG-Urteil vom 28. Juni 2022 – B 12 R 4/20

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 28. Juni 2022 – B 12 R 4/20 – seine Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs nunmehr auch auf Gesellschafter-Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs erstreckt. Rechtsanwälte, die eine Rechtsanwalts-GmbH führen und nur jeweilig Minderheitsanteile an dieser Gesellschaft halten, sind trotz Geschäftsführer-Stellung mangels hinreichender, gesellschafts-rechtlicher Gestaltungs- bzw. Rechtsmacht bezüglich dieser GmbH regelmäßig nicht als selbständig tätig, sondern als abhängig beschäftigt anzusehen.